Bei Beauftragung des Steuerberaters gilt grundsätzlich die Steuerberater-Vergütungsverordnung. Diese gibt den Rahmen der Vergütung für unsere Arbeit vor. Dabei werden die Gebühren mit einem Zehntelsatz von sogenannten Gegenstandswerten ermittelt. Der Zehntelsatz wird vom Steuerberater nach Art und Umfang der Arbeiten individuell festgelegt. Als Gegenstandswerte dienen die Höhe des Einkommens, des Umsatzes oder der Kosten… und zwar unabhängig von der tatsächlich angefallenen Arbeit. Das Ergebnis kennen Sie bestimmt schon…
Wir sind anders… und gehen mit (fast) allen unserer Mandanten einen besseren Weg. Wir vereinbaren das Honorar individuell auf Stundenbasis. Dabei bezahlen Sie nur das, was wir für Sie leisten. Natürlich können wir dabei auch einen Festpreis vereinbaren. So haben Sie volle Transparenz und böse Überraschungen bleiben Ihnen erspart.
Auch im Übrigen bietet dieser Weg Vorteile für Sie, die wir Ihnen gerne in unserem persönlichen Beratungsgespräch erläutern… Probieren Sie es einfach aus.